FACHARBEIT AUS DEUTSCH
Zum Thema „Strafvollzug
und Resozialisierung“
Anhand des Werkes
„Berlin Alexanderplatz“
von Alfred
Döblin
Facharbeit von
4. Mai 2001
INHALTSVERZEICHNIS
1 DAS WERK Seite
3
1.1 BIOGRAFIE DES AUTORS Seite
3
1.2 INHALTSANGABE Seite
4
1.3 SONSTIGE INFORMATIONEN ZUM WERK Seite
4
2 EINLEITUNG Seite
5
3 STRAFVOLLZUG Seite
5
3.1 ALLGEMEINES Seite
5
3.2 SINN UND ZWECK DES STRAFENS Seite
6
3.2.1 STRAFBEDÜRFNISSE Seite
6
4 GEFÄNGNISALLTAG Seite
7
4.1 TYPISCHER TAGESABLAUF IM
GEFÄNGNIS Seite 9
5 SCHÄDLICHE FOLGEN DES
STRAFVOLLZUGES Seite 9
5.1 DAS GEFÄNGNIS ALS
TOTALITÄRE INSTITUTION Seite 9
5.2 PROBLEME IM GEFÄNGNIS Seite
10
5.3 PROBLEME BEI DER
RESOZIALISIERUNG Seite 12
5.4 HILFESTELLUNG BEI DER
RESOZIALISIERUNG Seite 12
6. RESUMÈE Seite
14
7 QUELLENVERZEICHNIS Seite
15
8 VERZEICHNIS DER FUSSNOTEN Seite
15
1. Das Werk
1.1 BIOGRAFIE DES
AUTORS
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Alfred Döblin wurde am 10.08.1878 in Stettin an der
Oder geboren. Er stammt aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie. Sein
prägendstes Kindheitserlebnis, so wird gesagt, war die Flucht des Vaters
nach Nordamerika. 1888 zog er mit seiner Mutter nach Berlin um. Ab 1902
studierte er Neurologie und Psychiatrie in Berlin und Freiburg. 1905 promovierte
er zum Dr. med. Während der folgenden Tätigkeiten in
Krankenhäusern, Laboratorien und in der Irrenanstalt zu Regensburg,
publizierte er in fachwissenschaftlichen Zeitschriften (1909-1913). Nebenbei
verfasste er erzählerische und essayistische Arbeiten. 1911 ließ er
sich in Berlin als Neurologe und Psychiater nieder. Er betrieb bis 1931 eine
Kassenpraxis in Lichtenberg, daraufhin folgte eine Privatpraxis bis 1933 im
Westen. Von 1914 bis 1918 nahm er als Militärarzt am Ersten Weltkrieg teil.
Seinen ersten großen literarischen Erfolg erlebte Döblin mit dem
Erscheinen des Werks „Die drei Sprünge des Wang-Iun“ (1915),
der ihm den Kleist- und den Fontane-Preis einbrachte. 1918 bekannte er sich zur
Revolution, trat der USPD bei und übte unter der Pseudonym Linke Poot
scharfe Kritik an den reaktionären Mächten der Weimarer Republik. Von
1921 bis 1930 war er Mitglied der SPD. 1928 wurde Döblin in die Sektion
Dichtkunst der Preußischen Akademie der Künste zu Berlin
gewählt. Mit seinem Roman „Berlin Alexanderplatz“ hatte
Döblin 1929 internationalen Erfolg. Anfang 1933 trat Döblin, ebenso
wie H. Mann, R. Huch und K. Kollwitz aus der Akademie der Künste aus, da
sie als Juden und Linksintellektuelle bedroht wurden. Einen Tag nach dem
Reichstagbrand verließ Döblin Berlin und floh nach Zürich. Am
10.05.1933 verbrannten und verboten die Nationalsozialisten Döblins Werke.
Seit August 1933 lebt Döblin in Paris. 1936 erhielt er die
französische Staatsbürgerschaft. 1940 floh Döblin vor den
deutschen Truppen über Portugal in die USA, wo er in New York, Los Angeles
und Hollywood lebte. Seine Enttäuschung über das Versagen der
Intellektuellen und eine schwere persönliche Krise versuchte er 1941 durch
den förmlichen Übertritt zum Katholizismus zu lösen. Bereits im
November 1945 kehrte Döblin als kulturpolitischer Mitarbeiter der
französischen Militärregierung nach Deutschland zurück. Als
Schwerkranker zog er sich in die Heilbäder des Schwarzwaldes zurück
und starb am 28.06.1957 in Emmendingen bei Freiburg.
1.2 INHALTSANGABE „BERLIN ALEXANDERPLATZ“
Franz Biberkopf hat wegen Ermordung seiner Geliebten
vier Jahre im Gefängnis Berlin-Tegel gesessen und verlässt es mit dem
festen Entschluss, von jetzt an anständig zu bleiben. Anfänglich
scheint es ihm zu gelingen, er findet schrittweise Selbstvertrauen wieder,
schlägt sich als Straßenverkäufer, Zeitungshändler und
Hausierer am Alexanderplatz durch und geht sorgfältig allem aus dem Weg,
was ihn aus dem Gleichgewicht bringen könnte. Aber ein kleines Abenteuer
mit einer Witwe, die ihm einer seiner Freunde brutal abjagt, wird ihm zum
Verhängnis. Er beginnt wieder zu trinken und trifft auf schlechte
Gesellschaft. Er gerät auf die schiefe Bahn. Biberkopf lernt einzelne
Mitglieder einer Einbrecherbande kennen. Eines Tages steht er, ohne es recht zu
wollen, bei einem Einbruch seiner neuen Freunde Schmiere, wird von Reinhold, dem
gefährlichsten Verbrecher, auf der Heimfahrt aus dem Auto geworfen und von
einem sie verfolgenden Wagen überfahren. Dabei verliert Biberkopf einen Arm
und wird anschließend von seinen alten Bekannten Herbert und Eva
aufgenommen. Diese pflegen ihn gesund und bieten ihm die Chance, ein neues
Leben in Berlin anzufangen. Doch er redet sich ein, dass man mit Anstand und
ehrlicher Arbeit in dieser Welt nicht vorwärts komme. Um sich zu beweisen,
begeht er weitere Verbrechen. Im weiteren Verlauf trifft er auf Mieze. Dieses
Straßenmädchen lernt er durch Herbert und Eva kennen, die ihm durch
Mieze einen neuen Lichtblick geben wollen und ihn vor dem Untergang bewahren
wollen. Dies scheint zu gelingen, da Mieze ihn wirklich liebt, ihn für sich
gewinnen will. Aber seit seinem Unfall hat Biberkopf den Halt verloren, er
lässt sich zur seelischen und körperlichen Mißhandlung Miezes
hinreißen und setzt es durch, dass die Einbrecher-Bande ihn ein weiteres
Mal als aktives Mitglied aufnimmt. Reinhold hält das für die
Vorbereitung der Rache und kommt ihm zuvor, er ermordet Mieze und gibt nach
seiner Verhaftung Biberkopf als Täter aus. Dieser taucht unter, wird aber
aufgrund eines Suizid-Versuches verhaftet. In der Gefängnisabteilung eines
Irrenhauses, in die er während eines Hungerstreiks eingeliefert wird,
streift er den Tod und beginnt schließlich, als seine Unschuld feststeht,
ein neues Leben als Hilfsportier.
1.3 SONSTIGE INFORMATIONEN ZUM WERK
„Berlin Alexanderplatz“ gilt als der
bedeutenste Großstadtroman der deutschsprachigen Literatur und zugleich
als Döblins Hauptwerk. Nur John Dos Passos´ New Yorker Roman
„Manhattan Transfer“ von 1925 lässt sich mit diesem Werk
vergleichen.
Döblins Bezug zu diesem Milieu liegt auf der Hand:
Im Berliner Osten aufgewachsen und als Nervenarzt eine Praxis in dieser Gegend
führend, kannte er das harte Leben der Menschen – Wohnungsnot ,
kleine und große Kriminalität. So wandte er sich im Alexanderplatz
dem zu, was er täglich vor Augen hatte und nahm sich der Aufgabe an, dies
literarisch zu bewältigen.
2 EINLEITUNG
Bei der Diskussion über Straftaten in der
Öffentlichkeit wird gerne vergessen, dass es sich bei Straftätern um
menschliche Schicksale handelt und ein typischer Verbrecher in den meisten
Fällen nicht den Klischeevorstellungen eines „Panzerknackers“
entspricht.
Aber auch Profikiller, Berufseinbrecher und
Profibankräuber sind in Gefängnissen eher die
Ausnahme.
75 % der Insassen einer Haftanstalt sind Gefangene
aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder
Abschiebehäftlinge.
Das bedeutet, dass der Großteil der Häftlinge
aus Gründen einsitzt, über die man verschiedener Auffassung sein kann,
die aber nichts mit klassischen Vorstellungen von Kriminalität zu tun
haben.
Der Rest, also ein Drittel der Gefangenen sind Personen,
deren Taten man auf keinen Fall billigt. Aber gerade in diesen Fällen
handelt es sich um Menschen, die oft selbst Opfer von Umständen wurden, die
sie zu Kriminellen im herkömmlichen Sinn haben werden
lassen.
Dies wird auch in Alfred Döblins „Berlin
Alexanderplatz“ an der Hauptfigur Franz Biberkopf veranschaulicht:
„Er ist von Natur aus gut, was man so nennt, und obendrein ist er ein
gebranntes Kind und fürchtet das Feuer. Und wie er in die Welt geht, siehe
da, er will anständig sein, er will die Gesetze dieser Welt, wie er sie
sich denkt, ehrlich und treu ausführen, – und – es –
geht nicht!“[1]
All dies soll keine Entschuldigung für kriminelle
Handlungen sein, doch es soll helfen die Hintergründe des Strafvollzuges
und der Resozialisierung nach abgebüßter Haft zu
ergründen.
3 STRAFVOLLZUG
3.1 ALLGEMEINES
Das Erwachsenenstrafrecht kennt nur zwei Strafen:
Freiheits- und Geldstrafen.
Daneben gibt es die "Maßregeln der Sicherung und
Besserung", darunter die Unterbringung in einer (geschlossenen) Heil- oder
Pflegeanstalt (geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus - sog.
Maßregelvollzug) oder die "Sicherungsverwahrung" im Anschluß an eine
Freiheitsstrafe.
Vollzugsarten: Strafhaft, U-Haft; Frauen-, Männer-
und Jugendvollzug; Vollstreckung des Jugendarrestes; Offener und Geschlossener
Vollzug;
3.2 SINN UND ZWECK DES STRAFENS
Strafen heißt, mit Absicht Übel zufügen.
Kriminalstrafe heißt, mit absichtlicher Übelzufügung durch
staatliche Organe auf Kriminalität, auf kriminelle Taten reagieren. Nicht
erst die Strafe ist eine Übelzufügung, bereits das Strafverfahren
beschneidet Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten. Das
Strafverfahren ist ein Zwangsverfahren. Selbst bei einem Freispruch wird mit dem
Ermittlungsverfahren, dem Anklagevorwurf, der Hauptverhandlung in das
Persönlichkeitsrecht eingegriffen. Über die Bloßstellung in der
Öffentlichkeit kann eine Anklage zum wirtschaftlichen Ruin oder zum Verlust
von gesellschaftlichen und politischen Ämtern führen. Strafe ist
niemals Wohltat, mag sie auch noch so gut gemeint sein.
3.2.1
Strafbedürfnisse
Strafbedürfnisse sind in vielen gesellschaftlichen
Bereichen (etwa im Sport bei Verstößen gegen die Spielregeln) zu
finden. „Nach Ansicht des französischen Soziologen Émile
Durkheim verlangt das Gemeinschaftsbewusstsein bei Verletzung anerkannter Normen
nach Reaktionen. Diese können Strafen sein. Es können aber auch andere
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens
sein.“[2]
Besonders nach schweren Verbrechen wird der Ruf nach
härteren Strafen laut. Die tieferen Wurzeln dafür müssen hier
offen bleiben. Strafbedürfnisse entstehen aber oft aus einem
natürlichen Empfinden, aus einem anerzogenen Gefühl, zum Selbstschutz
der Gemeinschaft oder mangels alternativer Lösungen.
Daneben gibt es auch ein Genugtuungsinteresse der
verletzten Person selbst.
Weiters gibt es eine Straftheorie, nach der der Sinn der
Strafe darin liegt, die Schuldverarbeitung für den Straftäter zu
ermöglichen. Einige Häftlinge sehen ihre Strafe als Reinigungsprozess
und nötigen Schritt in ein neues Leben.
Auch Franz Biberkopf sieht seine Haftstrafe als
Buße und erkennt den Sinn der Strafe. Dies belegt folgendes Zitat:
„Das weiß ich, seufzte er in sich, dass ich hier rin muß und
dass ich aus dem Gefängnis entlassen bin. Sie mussten mich ja entlassen,
die Strafe war um, hat seine Ordnung, der Bürokrat tut seine
Pflicht.“[3]
4 GEFÄNGNISALLTAG
„Wie es um die Menschenwürde in einer
Gesellschaft bestellt ist, lässt sich nirgendwo so deutlich ablesen wie an
ihrer Strafpraxis: Sie ist Feuerprobe für eine anständige
Gesellschaft.“[4]
Die Zellen in österreichischen Gefängnissen
haben eine Größe zwischen 3 und 8 qm pro Person. So ist das
größte sichtbare Manko der Bewegungsmangel. Viele Gefangene reagieren
apathisch mit ständigem Hin- und Hergehen, ähnlich wie es bei
eingesperrten Tieren im Zoo zu beobachten ist.
Die meisten Türen können nur von außen
aufgemacht werden, sind sehr massiv und trotzdem schließen sie in den
meisten Gefängnissen nicht dicht. Daher ist es in den meisten Zellen sehr
kalt und laut.
Als Schlafstätte dient ein Bett mit Matratze und
Überzug, ein flaches Kopfkissen und als Bettdecke sehr raue und nicht immer
warme Filzdecken mit Stoffüberzug. Tisch- und Sitzbretter sind nicht
justierbar und führen auch durch die fehlende Lehne zu
Rückenproblemen.
Der Tag beginnt um etwa 6:00 Uhr früh mit Wecken.
Um etwa 12.00 kommt das Mittagessen, um 17:00 Uhr wird Abendessen und
Frühstück gleichzeitig ausgeteilt, alles in der eigenen Zelle.
Disziplin bestimmt den Gefängnisalltag. Alles ist exakt geplant und macht
es den Wächtern einfacher die Häftlinge zu kontrollieren und in Schach
zu halten. So auch in „Berlin Alexanderplatz“, Franz Biberkopf
erlebt die gesamte Härte des Strafvollzugs. Dies soll das folgende Zitat
zeigen: „Der Schweiß auf seiner Stirn! Die Angst, wieder! Und
plötzlich rutscht ihm der Kopf weg. Bumm, Glockenzeichen, Aufstehn, 5 Uhr
30, 6 Uhr Aufschluß, bumm bumm, rasch noch die Jacke bürsten, wenn
der Alte revidiert, heute kommt er
nicht.“[5]
Das Essen besteht im Normalfall aus einem Stück
Weißbrot, ein bisschen Margarine und abwechselnd ein Stück Wurst oder
etwas Marmelade dazu. Zu Trinken gibt es meist wässrigen Tee. Das
Mittagessen ist Dampfkost, das bedeutet viel Eintopf, Kartoffeln und ab und zu
Fleisch dazu. Der Speiseplan wirkt nach einigen Wochen sehr eintönig und
wiederholt sich ständig. Gegessen wird aus Blechtellern. Milch, Säfte
oder andere Nahrungsmittel, die heute jeder Ernährungswissenschaftler
für eine gesunde Ernährung empfiehlt, tauchen im Standardspeiseplan
nicht auf.
Ansonsten verbringen die Häftlinge den Tag in der
Arbeitsstätte. Arbeit ist Pflicht. Dies gilt jedoch nicht für
Schwangere und Gefangene über 65. Eine Verweigerung der Arbeit kann
Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. Jedem Häftling soll eine
wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden, die seinen Fähigkeiten
und Neigungen entspricht. Gibt es keine wirtschaftlich ergiebigen Arbeiten,
können den Gefangenen auch anderen angemessenen Beschäftigungen
zugewiesen werden . Ein Rechtsanspruch auf eine wirtschaftlich ergiebige
Tätigkeit besteht somit also nicht. Gefangene, die zu einer wirtschaftlich
ergiebigen Arbeit nicht fähig sind, sollen an arbeitstherapeutischen
Maßnahmen teilnehmen. Geeignete Gefangene können auch an beruflichen
Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben kann man auch zu
anstaltsinternen Hilfstätigkeiten herangezogen werden.
Auch Biberkopf arbeitete im Gefängnis und erinnert
sich an seine Mithäftlinge im folgenden Zitat: „ Drin saßen die
andern, tischlerten, lackierten, sortierten, klebten, hatten noch zwei Jahre,
fünf Jahre.“[6]
Zu überhöhten Preisen können bei einem
Monopolhändler aus eigenen finanziellen Mitteln alle 14 Tage für einen
gewissen Betrag Lebensmittel, Körperpflegemittel und anderes bestellt
werden, etwa Haarshampoo, Deo, Schreibpapier oder H-Milch sowie Zigaretten. Die
Anstalt selber stellt nur ein Stück Seife, Zahncreme und eine
Zahnbürste für die Körperpflege zur Verfügung.
Weiters ist das endlose, monatelange Warten
unerträglich, die psychologische Anspannung kaum zu
beschreiben.
Um der Langeweile zu entfliehen, können sich
Bücher ausgeliehen werden. Diese stammen meist aus aufgelösten
Beständen von Firmenwerksbibliotheken der vergangenen Jahrzehnte und
stellen das einzigste intellektuelle Angebot da.
2mal die Woche gibt es frische Wäsche, das bedeutet
je eine Unterhose, Unterhemd, Hemd und Hose. Der Zustand der Wäsche ist
durchwegs schlecht, oft fehlen Knöpfe, Nähte sind aufgeplatzt
etc.
Kommunikation nach außen ist nur per Post
möglich. Diese wird über einen Richter zensiert und dauert auf diese
Art etwa 3-6 Wochen, bis sie ankommt. Es vergehen also mind. 1-2 Monate, bis
eine Antwort kommt. Für viele Gefangene ein unerträglicher Zeitraum.
Das Porto muss aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Besuche sind nur alle 14 Tage
für je 30 Minuten möglich, in einem winzigen Raum mit anderen
Gefangenen und überwacht von Beamten. Dabei ist es so laut, dass man sich
kaum versteht.
Ohne Rechtsanwalt ist man praktisch aufgeschmissen,
wobei die Einschaltung eines solchen mit einigen tausend Euro zu Buche
schlägt. Dies führt oft zu erheblichen finanziellen Problemen.
Gefangene ohne finanzielle Mittel müssen drei Monate warten, bevor sie
einen oft fragwürdigen Pflichtverteidiger bekommen.
Durch das fast ständige Verschließen der
Zellentüren besteht vor allem für Gefangene in Einzelzellen kaum die
Möglichkeit notwendiger sozialer Kontakte. Auch beim täglichen Hofgang
haben die Häftlinge nur selten die Möglichkeit eine
Gesprächsbasis aufzubauen. Nur am Wochenende besteht für wenige
Stunden die Möglichkeit, sich zu anderen Gefangenen "umschließen" zu
lassen.
4.1 TYPISCHER TAGESABLAUF IM
GEFÄNGNIS
|
|
6:00
|
Wecken, anschließend Frühstück auf der
Zelle
|
|
7:00-12:00
|
Arbeit in den Arbeitsbetrieben
|
|
12:00-13:00
|
Mittagessen auf der Zelle
|
|
13:00-16:00
|
Arbeit in den Arbeitsbetrieben
|
|
16:00-17:00
|
Hofgang
|
|
17:00
|
Abendessen auf der Zelle
|
|
bis 21:00
|
Aufschluss, eventuell
Freizeit-/Gesprächsgruppen
|
|
ab 22:00
|
Nachtruhe
|
5 SCHÄDLICHE FOLGEN DES STRAFVOLLZUGES
5.1 DAS GEFÄNGNIS ALS TOTALITÄRE INSTITUTION
Unter totalitären Institutionen versteht man
solche, die das gesamte Leben der darin lebenden Menschen beherrschen.
Außer Gefängnissen zählen dazu in mehr oder weniger starkem
Ausmaß auch psychiatrische Krankenhäuser, Erziehungsheime, Kasernen,
Internate und Klöster. Ihnen allen sind einige Merkmale
gemeinsam:
- Autoritäres System
- Streng geregelter Tagesablauf
- Viele Schicksalsgenossen
- Institution darf nicht
verlassen werden
Menschen, die in solchen Institutionen leben
(müssen), sind zum Teil einem hohen psychischen Leidensdruck ausgesetzt.
Das Gefängnis als Inbegriff einer solchen totalen Institution kann
zahlreiche schädlichen Auswirkungen auf die Inhaftierten haben.
5.2 PROBLEME IM GEFÄNGNIS
IDENTITäTSVERLUST
Mit dem Tag der Inhaftierung verliert der Gefangene auf
einen Schlag all seine gewohnten Lebensbezüge. Mit einem Mal ist er
völlig hilflos einer übermächtigen Institution ausgeliefert.
Schon durch die Einkleidung in die uniforme Anstaltskleidung wird dem Gefangenen
verdeutlicht, dass für ihn nun ein völlig anderes Leben beginnt und
dass er sich in nichts von all den anderen "Verbrechern" unterscheidet, wohl
aber vom Großteil der Bevölkerung außerhalb der Anstalt. Neben
seiner Freiheit verliert der Gefangene eine ganze Reihe weiterer Güter, die
für Menschen außerhalb der Gefängnismauern zur
Selbstverständlichkeit gehören und zu einem menschenwürdigen
Leben nötig sind.
VERLUST DER PRIVATSPHäRE
Von Privatsphäre kann nicht die Rede sein, wo man
auf engem Raum mit unzähligen Menschen zusammenleben muss, deren
Gemeinschaft man nicht gesucht hat. Es gibt kaum eine Möglichkeit, sich vor
den anderen zurückzuziehen und selbst, wenn man allein in der Zelle sitzt,
kann man nie sicher sein, ob nicht im nächsten Augenblick ein Beamter die
Tür öffnet.
SEXUELLER ENTZUG
Im Roman „Berlin Alexanderplatz“ erlebt
Franz Biberkopf diese Problematik auf folgende Weise: „Man steht am
Zellenfenster und sieht durchs Gitter auf den Hof. Manchmal gehen Frauen vorbei,
Besuch oder Kinder oder Hausreinigung beim Alten. Wie sie überall an den
Fenstern stehn, die Sträflinge, und kucken, alle Fenster besetzt,
verschlingen jedes
Weib.“[7]
Wo nur Männer zusammenleben, werden auch solche zur
Homosexualität gedrängt, die von ihrer Veranlagung her heterosexuell
sind. Häufig kommt es zu sexueller Gewalt.
TRENNUNG VON DEN
ANGEHöRIGEN
Strafgefangenen steht pro Monat mindestens eine Stunde
Besuch durch Verwandte zu. Die Personalknappheit in vielen Gefängnissen
lässt dieses Minimum oft zur Regel werden.
MANGEL AN EINER NATüRLICHEN
UMGEBUNG
Bei nur einer Stunde Hofgang pro Tag sind die Gefangenen
die meiste Zeit einer eintönigen, künstlichen und krank machenden
Umgebung ausgesetzt.
VERLUST DER HABE
Außer den wenigen Gegenständen, die der
Gefangene in seiner Zelle besitzen darf, wird ihm aller Besitz weggenommen.
VERLUST VON SELBSTäNDIGKEIT UND
KREATIVITäT
Im Strafvollzug ist jeder Augenblick des Alltags streng
geregelt. Für freie, eigenverantwortliche Entscheidungen bleibt kein Raum.
VERLUST DER PERSöNLICHEN
SICHERHEIT
Gefangene sind Übergriffen durch Mitgefangene und
Vollzugspersonal fast ungeschützt ausgesetzt.
VERLUST DES REALITäTSSINNS
Viele Gefangenen verlieren in der Haft den Sinn für
jede Realität. Oft träumen sie von einer wunderschönen Zukunft
nach der Inhaftierung, ohne an ihre negativen Erfahrungen in der Vergangenheit
und praktische Probleme zu denken.
HAFTKOLLER
Die psychischen Belastungen während der Haft
können bei langen Haftstrafen zu seelischen Spannungen führen, die
sich irgendwann gewaltsam gegenüber Mitgefangenen oder dem Anstaltspersonal
entladen.
SELBSTMORD
Gerade in den ersten Tagen der Haft kann der durch die
Inhaftierung ausgelöste Schock zum Selbstmord führen. Gefangene, die
zum ersten Mal ins Gefängnis kommen, sind davon besonders häufig
betroffen.
ERLERNEN VON KRIMINALITäT
Im Gefängnis kann der Gefangene viel dazulernen:
Ein Drogentäter kann beispielsweise lernen, wie man ein Auto knackt; ein
Autodieb erfährt, wie sich mit Heroin schnelles Geld machen lässt usw.
5.3 PROBLEME BEI DER RESOZIALISIERUNG
„Er war frei. [...] Der schreckliche Augenblick war gekommen, die vier
Jahre waren um. [...] Die Strafe
beginnt.“[8]
VERLUST DER ARBEIT
Nach der Inhaftierung ist es für Gefangene sehr
schwierig eine neue Arbeit zu finden. Plötzlich stehen den laufenden
Ausgaben keine ausreichenden Einnahmen mehr gegenüber, und der Schuldenberg
beginnt unaufhaltsam zu wachsen. In einer solchen Situation verlieren
Ex-Häftlinge oft den Überblick über ihre finanzielle
Lage.
VERLUST DER WOHNUNG
Während der Haft können sich nur wenige
Gefangene eine Wohnung oder Haus leisten. Kommen sie dann aus dem
Gefängnis, steht er zunächst einmal auf der Straße.
VERLUST AN BEZIEHUNGEN
So mancher will mit einem "Ex-Knacki" nichts mehr zu tun
haben. Überhaupt ist es schwierig Beziehungen nach draußen
aufrechtzuerhalten, wenn man sich monate- oder jahrelang niemals sieht. Auch
viele Ehen zerbrechen während der Inhaftierung.
5.4 HILFESTELLUNG BEI DER
RESOZIALISIERUNG
„Es gab ein schönes Haus an der Stadtbahn,
Grunerstraße 1, am Alex, Gefangenenfürsorge. Die sehen sich Franzen
an, fragen ihn hin und her, unterschreiben: Herr Franz Biberkopf hat sich
unserer Schutzaufsicht unterstellt, werden nachforschen, ob Sie arbeiten, und
Sie haben sich jeden Monat vorzustellen. Gemacht, Punkt, alles, alles in
Butter.“[9]
Haftentlassung ist entgegen der landläufigen
Meinung eine akute Krisensituation. Die Hilfe muss also in erster Linie konkret
und vor allem an der materiellen Grundsicherung orientiert sein. Neben dieser
Krisenintervention wird auch versucht, Angebote zur Strukturierung des Alltags
zu machen. Viele Sträflinge haben in der Haftzeit verlernt,
selbstständig zu handeln.
„Die Wiedergewinnung einer Sozialkompetenz in der
Bewältigung der Anforderungen und Konflikte des Alltags stellt die
Grundlage für ein rückfallfreies Leben
dar.“[1]0
BEWÄHRUNGSHILFE
Die Entscheidung, ob ein Bewährungshelfer bestellt
wird, trifft das Gericht. Die Aufsicht in der Bewährungszeit obliegt dem
Richter.
Bewährungshelfer arbeiten mit der Grundeinstellung,
dass Straffälligkeit in vielen Fällen eine der möglichen
Reaktionen auf soziale oder persönliche Problemlagen ist.
Ziel muss es daher sein, die Stärken des
Ex-Häftlings zu fördern und gemeinsam mit ihm auf die Beseitigung oder
aber auf einen anderen Umgang mit den Problembereichen
hinzuarbeiten.
Die Motivation des Freigelassenen zur aktiven Mitarbeit
zu beleben, ist daher ein wichtiger Anfang.
Der Ex-Häftling wird dabei grundsätzlich als
eigenständig handelnde und Verantwortung tragende Person verstanden - trotz
aller Defizite. Die Stärkung von Eigeninitiative und Selbständigkeit
steht im Vordergrund.
Sozialarbeit in der Haftentlassenenhilfe stellt sich
nicht nur einzelnen Problemlagen des Klienten, sondern versucht die Gesamtheit
der Probleme aber auch der Ressourcen in die Betreuung
einzubeziehen.
Bewährungshelfer können nur in seltenen
Fällen unmittelbar Arbeit, Geld oder eine Wohnung beschaffen. Sie
können aber den Kontakt zu Einrichtungen vermitteln, die die Reintegration
in den Arbeits- bzw. Wohnungsmarkt zum Ziel haben und sich auch um die
Finanzierung solcher Maßnahmen kümmern. Außerdem geben Sie
Hilfestellung bei der Wohnungssuche und bei Bewerbungen.
Außerdem dürfen sie Außenstehenden
(z.B. Behörden, Arbeitgebern, Gläubigern) keine Informationen aus dem
persönlichen Lebensbereich Ihrer Klienten ohne deren Zustimmung
preisgeben.
Tagesstrukturierende Angebote wie z.B. Werkstätten
und Freizeitaktivitäten sollen soziales Lernen ermöglichen.
Entscheidend dafür ist eine ausgeprägte Teamarbeit und eine intensive
Kommunikation der Sozialarbeiter einschließlich der freien Mitarbeiter.
6 RESUMÈE
Straffällig gewordene Menschen können ein
delikt- und straffreies Leben führen. Dazu braucht es Hilfe.
Grundvoraussetzung für die Vermeidung neuer Straffälligkeit ist die
Absicherung des Lebensunterhalts und Unterkunft.
Franz Biberkopf konnte seinem Schwur, anständig zu
bleiben, nicht treu bleiben. Es fehlte ihm kompetente Hilfe um ein neues Leben
zu beginnen. Für ihn beginnt ja auch erst die eigentliche Strafe als er aus
der Haft entlassen wird.
Heutzutage sollen Bewährungshelfer Menschen wie
Franz Biberkopf helfen einen Neubeginn zu wagen um dem Teufelskreis der
Kriminalität zu entkommen.
Auch der herkömmliche Strafvollzug läuft nicht
problemlos ab. Die psychische Belastung der Häftlinge ist enorm und die
schädlichen Folgen quälen sie ihr ganzes Leben.
„So wird man ruiniert, weil man nicht immer so
gewesen ist, wie man sein sollte. Ich gloobe nicht, dass die andern viel besser
sind. Nee, det gloob ick nicht. Verrückt wollen sie eenen machen. [...]
Dann heißt es: bist entlassen und wieder rin, mang in den Dreck, und das
ist noch derselbe Dreck wie vorher. Da gibt’s nichts zu lachen.“
[1]1
7 QUELLENVERZEICHNIS
Primärliteratur
- Alfred Döblin –
„Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag
GmbH & Co. KG, München
Sekundärliteratur
- H. Müller-Dietz –
„Strafvollzug in den 90er Jahren“, 1995, Centaurus Verlag,
Herbolzheim
- Avishai Margalit –
„Politik der Würde – Über Achtung und Verachtung“,
1997, A. Fest Verlag, Berlin
- H. Cornel, B. Maelicke &
B.-R. Sonnen – “Handbuch zur Resozialisierung”, 1995,
Nomos-Verlag, Baden-Baden
- http://www.agbewaehrungshilfe.de/publikat.htm
8 VERZEICHNIS DER
FUSSNOTEN
(1) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 413
(2) Zitat vgl. H. Müller Dietz –
„Strafvollzug in den 90er Jahren“, 1995, Centaurus Verlag,
Herbolzheim, Seite 67
(3) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 9
(4) Zitat vgl. Avishai Margalit – „Politik
der Würde – Über Achtung und Verachtung“, 1997, A. Fest
Verlag, Berlin, Seite 211
(5) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 28
(6) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 8
(7) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 25
(8) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 8
(9) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 35
(10) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 35
(11) Zitat vgl. Alfred Döblin – „Berlin
Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München, Seite 22
[1] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 413
[2] Zitat vgl. H.
Müller Dietz – „Strafvollzug in den 90er Jahren“, 1995,
Centaurus Verlag, Herbolzheim, Seite 67
[3] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 9
[4] Zitat vgl. Avishai
Margalit – „Politik der Würde – Über Achtung und
Verachtung“, 1997, A. Fest Verlag, Berlin, Seite 211
[5] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 28
[6] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 28
[7] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 25
[8] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 8
[9] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 35
[10] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 35
[11] Zitat vgl. Alfred
Döblin – „Berlin Alexanderplatz“, 38. Auflage, Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München, Seite 22