Schülervortrag: Jean-Jacques-Rousseau
(1712-1778)
erstellt am: 15.05.1996
Fach: Sozialkunde
Autor: Conny von Ludwig
Naturzustand des Menschen
Wie die meisten Politikwissenschaftler geht auch Rousseau
vom Naturzustand des Menschen aus und seine Lehren finden hier ihren Ursprung.
In den frühen Formen des Menschendaseins gab es keine Sprache und keine
Gesellschaft. Die Menschen waren alle gleich. Die natürliche Güte war
ein Merkmal des frühen Menschenbildes. Alle Menschen lebten frei,
glücklich, gut und gesund. Da sie alles selber herstellten, bedurften sie
keiner Hilfe von anderen und können so als selbstständig angesehen
werden. Allgemein lebten sie ein Leben in absoluter Selbstgenügsamkeit und
Selbstständigkeit.
Umwandlung des Naturzustandes
Durch die Entstehung der Sprache kommt es zur
Vergesellschaftung der Menschen. Die einsetzende Arbeitsteilung im Handwerk,
Handel und der Landwirtschaft beendet den Naturzustand. Es entwickeln sich
dadurch Unterschiede im Besitz und Reichtum und dadurch auch Differenzen in
Macht und Recht. Weniger Menschen haben mehr Besitz und damit Einfluß auf
eine riesige Menschenmenge, die mit wenig Mitteln ausgestattet ist. Als Folge
dessen tritt eine Ungleichheit zwischen den Menschen auf. Es bilden sich Elend
und Sklaverei heraus.
Ziel der Theorie Rousseaus
Das Ziel der Theorie Rousseaus war es, die gewordene
Ungleichheit der Menschen durch einen Zustand der gesellschaftlichen Gleichheit
zu ersetzen. Rousseaus Intention ist darauf gerichtet, dem Individium als Teil
der Gemeinschaft eine echte neue politische Freiheit zu geben und es an allen
Aktivitäten des Gemeinwillens mitwirken zu lassen. Dies sollte, nach der
Meinung Rousseaus, in permanenter Aktivität und zu jeder Zeit erfolgen.
Begriff "Staat" für Rousseau
Rousseau unterscheidet zunächst zwischen den
gesellschaftlichen Institutionen Staat und Familie. Ein Staat begründet
sich auf freien Vereinbahrungen. Ein, von der Volksversammlung ermittelter
volente generale (Gemeinwille) gilt als letzte Entscheidung über das
Gemeinwohl. Der Staat erhält die Aufgabe, seine Staatsbürger zu Tugend
in Übereinstimmung zum Gemeinwillen zu erziehen. Dadurch entsteht eine
politische Pädagogik, die die natürliche Eigenliebe der Menschen in
eine Liebe umwandelt, die dem Gesamtwillen der Gemeinschaft entspricht.
Der Gesellschaftsvertrag (contract sociale)
Der Gesellschaftsvertrag sollte durch die Menschen
freiwillig eingegangen werden. Dieser Vertrag sichert den Menschen anstatt des
Naturzustandes einen Zustand einer staatlichen Existenz. Indem die Menschen
diesen Vertrag eingehen, begründen sie auch gleichzeitig den Staat als
politischen Körper. Die Menschen verzichten auf ihr Naturrecht und auf die
Selbstbehauptung, gewinnen aber die Wahrung ihrer Freiheit und ihres Eigentums
durch den Staat. Der Verzicht und die Freiheit müssen so zusammenfallen,
daß der neu gebildete politische Körper ein "Gemeinschafts-Ich"
darstellt mit dem Ausdruck des Gesamtwillen des Ganzen. Jeder Mensch muß
als Staatsbürger am Gesamtwillen teilhaben und seine Einzelinteressen und
das Streben danach in den Hintergrund stellen. Das "Gemeinschafts-Ich" des
politischen Körpers darf den Widerstand der Einzelinteressen durch Zwang
brechen. Das heißt, man kann die Menschen zur Freiheit zwingen. Rousseau
meint, die Effektivität des politischen Körpers ist dann am
größten, je mehr der Einzelne auf die Mitwirkung aller anderen
angewiesen ist. Ein nach diesem Prinzip zum Staatsbürger gewordener Mensch
ist Untertan und Souverän in einer Person.
Gewaltenteilung bei Rousseau
Damit das Gemeinschafts-Ich alle Ziele und Maßnahmen
verwirklichen kann, legt Rousseau Exekutive und Legislative in die Hände
des Volkes. Eine Gewaltenteilung findet bei Rousseau nicht statt, weil der Wille
unteilbar und undelegierbar ist. Rousseau räumt allerdings ein, daß
es möglich ist, die Exekutive an einen Monarchen oder einen Magistrat zu
übertragen. Eine Staatsform wie Demokratie kommt für Rousseau nicht in
Frage, da dies eine Staatsform nur für Götter ist. Damit wird es
möglich, daß Entschlüsse auch von Einzelnen oder von
Minderheiten getroffen werden können. Rousseau lehnt darüber hinaus
sämtliche repräsentative Organe und intermediäre Instanzen ab und
damit verbunden wird eine Parteienbildung oder sonstige Gründung von
politischen Vereinigungen ausgeschlossen.
Gesetzgebung und Regierung
Der beschlossene Gemeinwille zeigt sich in der Verfassungs-
und Grundgesetzgebung. Diese geben dem politischen Körper Dasein und Leben.
Die normale Gesetzgebung erhält ihn am Leben. Die Einzelgesetzgebungen sind
Vollzugsweisen des Volkes, das diese in Einheit aufbringt. In legitimen Staaten
sind es Recht und Pflicht des Volkes, eine Gesetzgebung durchzuführen. Das
ganze Volk hat somit unmittelbar teil. Eine Staatsform, die durch die
Gesetzgebung des Volkes entstanden ist, nennt Rousseau Republik. Nur eine
Republik kann eine legitime Staatsform sein und entspricht dem
Gesellschaftsvertrag. Zur Gesetzgebung muß das Volk als Ganzes und als
Einheit auftreten. Die gesetzgebende Körperschaft und gleichzeitig
Staatsoberhaupt ist die Volksversammlung. In der Volksversammlung sind alle
stimmberechtigten Bürger vertreten. Das Problem dieser Theorie liegt in der
Realisierbarkeit in nur sehr kleinen Staaten, Stadtstaaten und Landgemeinden. In
großen Staaten soll es eine regelmäßig stattfindende
große Volksabstimmung geben. Es stellt sich hier die Frage nach der
Einstimmigkeit bei der Gesetzgebung. Die Lösung liegt in innerer Einheit
und Geschlossenheit des Gemeinwillens. Das Volk muß als Ganzes auftreten
und bei Volksversammlungen bzw. Plebeszit muß jeder befragt werden. Der
Entscheid der Bürger sollte in Hinsicht zum Gesellschaftsvertrag einstimmig
sein. Bei Verfassungsänderungen ist es nicht anders vollziehbar, als
einstimmige Zustimmung. Andere Gesetzentscheide können nach dem
Mehrheitsprinzip entschieden werden. Der Gesamtwille bekommt einen
stärkeren Ausdruck, je mehr die Mehrheit kompakt ist. Rousseau sieht selbst
im Mehrheitsrecht Kritik und sagt aus, daß bei der Bejahung des
Gesellschaftsvertrages das Mehrheitsprinzip mit bejaht wird. Das Volk muß
selbst einen Kompromiß zwischen totalen Gedanken und konkreter Praxis
finden. Durch den Souverän geschaffene Gesetze verlangen den Gehorsam
aller. Das legitime Gesetz ist ganz und gar positiv und kein Naturrecht mehr. Es
kann nur durch neue Akte des Souverän außer Kraft gesetzt oder
verändert werden. Der Souverän ist nur souverän, wenn er es in
jedem Augenblick ist. Da Fehler und Irrungen bei der Gesetzgenung möglich
sind, empfielt Rousseau, daß das Volk nur Gesetze beschließen, aber
nicht selbst formulieren soll. Die Vorberatung, Besprechung und Formulierung
liegt in Händen von Sachverständigen. Diese sind interessenlos und vom
Gemeinwohl bestimmt. Da hier die Gefahr besteht, daß diese
Sachverständigen in eine Erzieherrolle für das Volk schlüpfen,
steht ihnen keine Herrschaftsautorität zu, sondern nur die Autorität
des Sachverstandes und Rousseau nimmt auch hin, daß sie zu
Volksführern werden. Rousseau sucht nun Auswege aus dem Problem, das
einerseits die Gedanken der Volkssouveränität und des homologen
Gemeinwillens beinhaltet und auf der anderen Seite die konkreten Anforderungen
praktischer Politik. Dies führte zu ungewollten mißlichen
Konsequenzen und Rousseau entwickelte zwei problematische Denkfiguren in seinen
Theorien. Für Verfassungsänderungen bestimmt er einen
Maßstäbe setzenden Berater, Sachverständigen und Weisen: einen
Legislateur. Dies sollte ein Mensch von Gottes Größe sein und ist
schöpferischer Innovateur für den Gesellschaftsvertrag. Er wird zum
Stifter für das Gemeinwohl und personifiziert Sittlichkeit und Vernunft in
einer Person. Seine prägende Rolle soll aber nur von kurzer Dauer sein und
er soll weder herrschen noch regieren. Die Herrschaft liegt weiterhin beim Volk,
allerdings nur noch nominell und per definitem überantwortet. Die Regierung
erhält eine eigentümliche mindere Qualität. Der große
Legislateur unterzieht sich ihr nicht. Die Regierung wird ein rein
ausführendes, bloß verwaltendes Organ der Gesetzgebung. Sie wird dem
Volk restlos untergeordnet und entwickelt sich zu einem Ausschuß ohne
eigenes Gewicht. Damit wird Rousseaus radikale Ablehnung zur Gewaltenteilung
untermauert. Durch diese Abstufung stellt sich die Frage nach der eigentlichen
erheblichen Aufgabe der Regierung. Es entsteht ein Verhältnis zwischen
Gesetzgebung und Regierung. Die Gesetzgebung bringt den allgemeinen Willen zum
Ausdruck und beschränkt sich auf allgemeine Fragen im Staat. Der Regierung
fällt der Bereich der Einzelregelungen und Ausführungsbestimmungen im
Staatshandeln zu. Die Regierung wird in einzelne Ressorts aufgeteilt. Die
Gesetzgebung, die Volksversammlung und der Gemeinwille sind aber weiterhin
unteilbar und undelegierbar. Eine weitverzweigte Regierungstätigkeit steht
dem gegenüber. Die Regierung beschäftigt sich mit den Anwendungen und
Ausführungen der Beschlüsse der Gesetzgebung. Damit entsteht ein
weiter Spielraum für die Wirksamkeit und Anwendungsfähigkeit. Die
Regierung erhält von Rousseau die Aufgabe, zwischen Souverän und
Untertan zu vermitteln. Damit kann sie direkt ins politische Geschehen
eingreifen. Gleichzeitig soll sie bloß Ausschuß sein, jederzeit ein-
und absetzbar und mit befristeten Aufträgen versehen (Imperatives Mandat).
Sie steht unter ständiger Aufsicht. Der Widerspruch liegt in
Vermittlungsaufgabe und totaler Unterordnung und Abhängigkeit. In
großen Staaten wäre dieses Prinzip nicht möglich. Deshalb soll
sich die Regierung charakteristisch zusammensetzen. Aus differenten Staatsformen
(Aristokratie, Monarchie, Demokratie) soll eine Staatsform gebildet werden.
Dabei ist es gleichgültig, ob viele oder wenige lang oder befristet
Regierungsämter übernehmen. Es kommt sowieso zu einer Deklaration
durch das Volk. Rousseau trifft keine eindeutige Wahl, würde sich aber wohl
für eine Wahlaristokratie einsetzen.
Zusammenfassung
Rousseau übte mit seinen politischen Theorien einen
großen Einfluß auf die Realität seiner Zeit aus. Das Prinzip,
daß ein Einzelner oder eine kleine Gruppe die Gedanken des Gesamtwillen
wiedergeben können war sehr revolutionär. Es gab aber sehr viele
Widersprüche in seinen Theorien, da sie oft bezogen auf den Stadtstaat Genf
verfaßt wurden. Da es die Möglichkeit einer Diktatur gibt, werden die
Menschen uneingeschränkter Macht ausgesetzt. Locke und Montesquieu hatten
versucht, Macht zum Schutze des Einzelnen unter instituielle und konstituielle
Kontrolle zu bringen. Die Politik nähert sich außerdem einer
Mythisierung an. Dies wurde leider später im nationalsozialistischen und
sozialistischen Kollektiv vollzogen.
letztes Mal aktualisiert: 25.09.96